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Ambulante PflegeFür die Arbeit von ambulanten Pflegediensten kann man zwei Tätigkeitsbereiche unterscheiden:
Der DRK-Kreisverband Flensburg-Stadt und die DRK Schwesternschaft Elsa Brändström bieten über ihre ambulanten Pflegedienste beide Arten der ambulanten Pflege an. Patienten, die keine Pflegestufe oder Verordnung erhalten haben, können den ambulanten Pflegedienst auch auf eigene Kosten beauftragen.
Ambulanter Pflegedienst gemäß SGB XI Pflegeversicherung1. ZielgruppeZur Zielgruppe gehören alle Personen, denen eine Pflegestufe zugeordnet wurde. Dabei wird die ambulante Pflege in der eigenen Häuslichkeit (z.B. Wohnung) erbracht. Selbstverständlich gilt dies auch für die Mieter betreuter Wohnanlagen.
Auch hier gilt eine Zweiteilung: Zum einen spricht man von der hauswirtschaftlichen Betreuung, zum anderen von der Grundpflege. Die Grundpflege bezeichnet grundlegende und regelmäßig wiederkehrende Pflegeleistungen, die bei den Verrichtungen des täglichen Lebens benötigt werden. Diese umfassen unter anderem den Bereich der Körperpflege und Mobilität sowie andere medizinische wie auch nicht-medizinische Pflegetätigkeiten. Die hauswirtschaftliche Betreuung ist für alle jene Personen gedacht, die Unterstützung bei der Ernährung und anderen nicht-medizinischen Pflegetätigkeiten aus den Bereichen der Aktivitäten des täglichen Lebens benötigen. 2. LeistungsbeschreibungDie Leistungen der ambulanten Pflege richten sich nach dem Pflegekatalog. Dieser besteht aus 18 Leistungskomplexen für alle Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sowohl bei der Grundpflege, als auch bei der hauswirtschaftlichen Betreuung, kann der Patient sich die für ihn relevanten Leistungskomplexe selber aussuchen. Aufgrund der Komplexität der Auswahlmöglichkeiten, ist eine Beratung durch den ambulanten Pflegedienst äußerst empfehlenswert.Zum Beispiel besteht der Leistungskomplex 2 aus folgenden einzelnen Bestandteilen: Titel: Kleine Morgen-/ Abendtoilette 1. An-/ Auskleiden 2. Teilwaschen 3. Mund- und Zahnpflege 4. Kämmen 5. Rasieren 3. Welche Kosten können entstehen?Jeder Leistungskomplex hat festgelegte Kosten, die i.d.R. in für das jeweilige Bundesland einheitlich sind.Zum Beispiel entstehen für den Leistungskomplex 2 folgende Kosten: pro Einsatz: € 10,01 Einsatzpauschale pro Einsatz: € 3,85 4. Welche finanziellen Förderungen sind möglich?In Abhängigkeit vom Grad der Pflegebedürftigkeit kann ein Patient eine Pflegestufe erhalten. Jeder Pflegestufe ist als Leistung der Pflegeversicherung ein bestimmter monatlicher Betrag zugeordnet, welcher dem Patienten zur Kostendeckung der benötigten Pflege zur Verfügung steht. Diese durch die Pflegeversicherung gewährten Beträge sind im Normalfall nicht ausreichend. Daher ist es meist für den Patienten notwendig, eigene Zuzahlungen zu leisten.Ist kein eigenes Kapital vorhanden, um die Kosten des über den vorgegebenen Betrag hinausführenden Bedarfs zu decken, kann der Patient weitere Leistungszuwendungen beim zuständigen Sozialamt beantragen. Patienten, die keine Pflegestufe oder Verordnung erhalten haben, können den ambulanten Pflegedienst auch auf eigene Kosten beauftragen. Ambulanter Pflegedienst gemäß SGB V – „häusliche Krankenpflege“1. Zielgruppe
Zur Zielgruppe des ambulanten Pflegedienstes nach SGB V zählen alle Personen, die ergänzende Maßnahmen zu einer ärztlichen Versorgung erhalten müssen. Dies geschieht im Rahmen einer ärztlichen Verordnung oder auf Grund einer verordneten Versorgung nach operativen Maßnahmen. Diese Personen sind ansonsten als selbständig zu bezeichnen.
2. LeistungsbeschreibungZu den Leistungen des ambulanten Pflegedienstesin diesem Bereich gehören unter anderem die Verabreichung von Medikamenten, Injektionen, Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen und Verbandwechsel.3. Welche Kosten können entstehen?Die entstehenden Kosten können aufgrund der ärztlichen Verordnungen vom ambulanten Pflegedienst direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden.Der Patient muss eine Zuzahlung in Höhe von € 10,- je Verordnung selbst tragen. Zusätzlich werden für die ersten 28 Tage je Kalenderjahr 10% der Kosten als Eigenanteil fällig. Diese Zuzahlungen werden von der Krankenkasse berechnet und eingezogen. 4. Welche finanziellen Förderungen sind möglich?Ist kein eigenes Einkommen oder Kapital vorhanden, um die Kosten des Eigenanteils zu decken, kann der Patient Leistungszuwendungen beim zuständigen Sozialamt beantragen.In besonderen Fällen kann auch eine Befreiung von der Zuzahlung bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden. |