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Stationäre Pflege

Welche Leistungen bietet ein Pflegeheim?

Ein Pflegeheim bietet für die Bewohner eine umfassende Grund- und Behandlungspflege. Auch die Nachtpflege wird sichergestellt. Die ärztliche Versorgung erfolgt weiterhin über den Hausarzt, es gibt in der Regel keinen Heimarzt. Daneben werden die Pflegebedürftigen umfassend mit Speisen und Getränken versorgt.

Die Unterbringung der Senioren erfolgt in Einzel- oder Doppelzimmern, daneben verfügen die Einrichtungen in der Regel über großzügige Speise- und Gemeinschaftsräume für gemeinsame Aktivitäten der Bewohner. Die Reinigung aller Räume wird auch vom Personal des Heimes übernommen. Ein Garten mit Bewegungsmöglichkeiten für die zu Pflegenden sollte ebenfalls dazu gehören. Schließlich hat ein Pflegeheim auch den Auftrag der sozialen Betreuung zu erfüllen. Es werden zahlreiche Aktivitäten für die Bewohner angeboten, wie Ausflüge, Feiern, gemeinsames Kochen, Vorlesen der Zeitung, Bewegungstraining, usw. Die Angebote der einzelnen Häuser sind hier recht unterschiedlich. Selbstverständlich können sich die Senioren nach ihren Möglichkeiten frei innerhalb und außerhalb des Hauses bewegen, auch ein (Kurz-) Urlaub bei den Angehörigen ist stets möglich, sofern die gesundheitliche Situation des alten Menschen, dem nicht entgegensteht.

Für welche Zielgruppe ist ein Pflegeheim geeignet?

Wenn insbesondere im Alter ein hoher Pflegebedarf gegeben ist, dann handelt es sich bei einem Pflegeheim um das angemessene Angebot. Dies gilt insbesondere, wenn viele unterstützende Verrichtungen zu sehr unterschiedlichen Tageszeitungen und auch nachts erforderlich sind. Der Aufenthalt im Pflegeheim ist dann irgendwann kostengünstiger als eine ambulante Versorgung.


Unabhängig von den Kosten ist eine stationäre Pflegeeinrichtung dann die bessere Alternative, wenn die Senioren sich in ihrer Häuslichkeit einsam fühlen oder wenn z.B. aufgrund einer ausgeprägten Demenz eine ständige Beaufsichtigung erforderlich ist. Der Aufenthalt im Pflegeheim ersetzt aber keinen Krankenhausaufenthalt im Falle einer akuten Erkrankung.



Was kostet ein Platz in einem Pflegeheim?

Die Kosten für einen Pflegeheimplatz werden zwischen dem Einrichtungsträger und den Kostenträgern (Pflegekasse und Sozialhilfeträger) einheitlich für alle Bewohner vereinbart. Das Gesamtentgelt setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen:

Bezeichnung Beschreibung
Pflegeentgelt Insbes. Personalkosten des Pflegepersonals und die Hälfte der Energiekosten
Unterkunft u. Verpflegung Personalkosten für Küche und Reinigung, Lebensmittelaufwand und die Hälfte der Energiekosten
Investitionskostenanteil „Kaltmiete“, insbes. Abschreibung, Instandhaltung und Zinsaufwand für das Gebäude


Das zu zahlende Entgelt ist abhängig von der Pflegestufe des Pflegebedürftigen. Die Gesamtkosten betragen in den Pflegeeinrichtungen des DRK in den einzelnen Stufen bis zu:

Pflegestufe Kosten bis zu ca.
1 2.350 €
2 2.700 €
3 3.100 €


Zu den Kosten verschiedener Einrichtungen erhalten Sie auch Informationen über den AOK Pflegeheimnavigator

www.aok-gesundheitsnavi.de/pflegeheim.16.de.html


Welche Leistungen von Pflegekasse und Sozialhilfeträger stehen mir zur Finanzierung eines Pflegeheimes zur Verfügung?

Sofern für den Pflegebedürftigen von der Pflegekasse eine Pflegestufe anerkannt worden ist und auch die Notwendigkeit der Pflege in einer stationären Einrichtung bestätigt worden ist, erhält er von der Pflegekasse einen Zuschuss, der abhängig ist von der Pflegestufe:

Pflegestufe Zuschuss der Pflegekasse
1 1.023 €
2 1.279 €
3 1.470 €


Für Pflegebedürftige, deren Einkommen und Vermögen bestimmte Grenzen nicht überschreitet, wird der Investitionskostenanteil am Pflegesatz bis zu einer Höchstgrenze von 15,35 € am Tag (466,95 € im Monat) vom Sozialhilfeträger übernommen (Pflegewohngeld).

Wenn Leistungen der Pflegekasse und das Pflegewohngeld neben dem eigenen Einkommen des Pflegebedürftigen nicht ausreichen, um den Heimaufenthalt zu finanzieren, können schließlich zusätzliche Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 12 beim Sozialhilfeträger beantragt werden. In diesem Fall müssen ggfs. auch Angehörige einen Teil der Last übernehmen.

Für weitergehende Fragen informieren wir Sie gern unter unser

Servicerufnummer 0180 55 24 365